Wie auf PREMIERE die Erstausstrahlung von RATATOUILLE vermiest wurde

Einer derjenigen wesentlichen Entscheidungsgründe für filmbegeisterte Medienkonsumenten, sich ein Abonnement von PREMIERE anzueignen, ist der, daß der Sender propagiert, keine Werbeunterbrechungen in Filmen vorzunehmen.

In der 1990er Jahren war PREMIERE noch völlig werbefrei, zeigt nunmehr jedoch ein anderes Sendererscheinungsbild, da Werbung schon längstens Einzug in den Pay-TV-Sender gehalten hat. Mit massiver Eigenwerbung wurde für den 19.9.08 die Erstausstrahlung von RATATOUILLE (Disney-PIXAR Produktion) auf dem Disney Channel angekündigt. Und auf diese Ausstrahlung freute sich nicht nur die Nachwuchsgeneration. Doch diese Erstausstrahlung wurde während des gesamten Films von einer Werbung begleitet, die der Zuseher eigentlich bis zu diesem Zeitpunkt nur von mit Werbung überschwemmten freien TV-Sendern kennt, die bereits vor Jahren schon Bildschirmbereiche während der Ausstrahlung von Filmen oder Beiträgen auserkoren, um dort zusätzliche Werbeflächenangebote einzurichten und dort Werbung plazierten.

Dauerwerbeeiblendung während der Erstausstrahlung von RATATOUILLE - PREMIERE erklärte sich für nicht zuständig

Dauerwerbeeinblendung während der Erstausstrahlung von RATATOUILLE - PREMIERE erklärte sich für nicht zuständig

So wurde im Zuge der gesamten Ausstrahlung von RATATOUILLE im oberen linken Bildschirmbereich ein Countdown eingeblendet, der auf die Ausstrahlung einer weiteren Disney-Produktion, nämlich CAMP ROCK, hinwies. In Anbetracht des sowieso links unten im Bildschirmbereich gezeigten DISNEY-TV-Logos (Kontur des Micky Mouse-Kopfes darin der Disney-Schriftzug), das schon Übergröße hat, ein Störfaktor im Pay-TV sondergleichen, der dann auch zusätzlich bei Aufzeichnung mittels Festplattenreceiver nachhaltig bleibt.


Wegen dieser, aus unserer Sicht, eindeutigen WERBUNG, die störend und eigentlich gar nicht im Pay-TV vorhanden sein sollte/dürfte, haben wir PREMIERE unter dem Betreff PRESSEANFRAGE eine diesbezügliche Sachverhaltsdarstellung übermittelt und um Stellungnahme ersucht.

fragwürdige Antwort von PREMIEREÜberrascht hat schon die Antwort von PREMIERE, die unter dem Betreff “ Ihre Anmerkung zum Disney Channel“ gesetzt war und zum Sachverhalt Stellung bezog, weil wir unter „Anmerkung“ doch etwas Anderes als eine PRESSEANFRAGE verstehen. Wie auch immer, PREMIERE teilte zu der Dauerwerbeeinblendung wie folgt auszugsweise mit: „Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. … Dieser Kanal wird von Disney produziert. Auf die Inhalte haben wir keinen Einfluß. Wir leiten das Programm 1:1 an unsere Kunden weiter. Bitte wenden Sie sich direkt an den produzierenden Sender. Es tut uns leid, daß wir Ihnen in diesem Fall nicht weiter helfen können.“ Eingefügt sind dieser Stellungnahme von PREMIERE noch allgemeine Textbausteine, wie beispielsweise Kundendaten geändert werden können.

Interessant, daß PREMIERE auf Disney verweist und seine Unzuständigkeit zum Ausdruck bringt. Kunden, bei denen diese Dauerwerbeeinblendung Unmut hervorrief, sind geschäftliche Vertragspartner von PREMIERE Österreich oder PREMIERE Deutschland und eben dieser Vertragspartner deklariert, Filme ohne Werbeunterbrechung auszustrahlen. Wenn, wie im gegenständlichen Fall, DISNEY Eigenwerbung einblendet, so meinen wir, daß PREMIERE als Garant für Werbefreiheit dafür Sorge zu tragen hat, daß dieser essentielle Punkt auch durch seinen Vertragspartner, Disney-TV, eingehalten wird. Dem eigenen Kunden nahezulegen bei DISNEY-TV vorstellig zu werden, damit dieser die Zusagen, die PREMIERE ihm gegenüber macht, auch einhält, grenzt an eine Frechheit.

Vereinfacht: PREMIERE hat seinen Kunden gegenüber Vertragsverpflichtungen und selbst darauf zu achten, daß diese auch eingehalten werden, und diese beinhalten garantierte WERBEFREIHEIT während der Ausstrahlung von Filmen – PUNKT.

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